Zertifizierungen

RAP Stra Zertifizierung

Im Rahmen der Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen sind die Eignungsprüfung sowie die Fremdüberwachungsprüfung zwingend von sog. RAP Stra-Prüfstellen durchzuführen.

Für den Bereich der Recyclingbaustoffe müssen diese RAP Stra-Prüfstellen zudem für ihren jeweiligen Anerkennungsbereich akkreditiert sein. Die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau erfolgt durch die Oberste Straßenbaubehörde des zuständigen Bundeslandes. Sie wird nach den "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)" durchgeführt.

Die proRC GmbH lässt ihre Produkte, die für den Infrastrukturbau vorgesehen sind, durch RAP Stra-Prüfstellen zertifizieren.

Entsorgungsfachbetrieb

Eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgt unter der Regelung § 56 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG).

Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie richtet sich an Betriebe, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen oder mit ihnen handeln oder sie makeln.

Die proRC GmbH ist Partner von Industrie und Kommunen, die von unserem Wissen und unserer Erfahrung profitieren. Dies zeigen wir nicht nur mit unserer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, mit dem wir das hohe Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft sicherstellen.

Überwacht nach den Regeln der Ersatzbaustoffverordnung

Die neue Ersatzbaustoffverordnung als Teil der bundeseinheitlich verbindlichen Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle trat am 1. August 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch nach der ErsatzbaustoffV klassifizierte Materialien in technische Bauwerke eingebaut werden. Als Inverkehrbringer von mineralischen Ersatzbaustoffen, hat die proRC GmbH einen Eignungsnachweis nach Ersatzbaustoffverordnung inne. Darüber hinaus sichert die werkseigene Produktionskontrolle sowie die Fremdüberwachung durch zertifizierte Überwachungsstellen die Qualität der erzeugten Produkte.