Mineralische Abfälle, die bei Baumaßnahmen, bei der Müllverbrennung, in der Eisen- oder Stahlverhüttung oder im Rahmen anderer industrieller Prozesse entstehen, können als Baustoff wiederverwendet werden. Die aufbereiteten Materialien fallen unter den Begriff der mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB). Sie können Baurohstoffe wie z.B. Kies, Sand oder Splitt ersetzen, liefern damit einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz und verbessern insgesamt die Nachhaltigkeitsbilanz von Bauprojekten. Die proRC beliefert Sie mit hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen klassifiziert nach BM/BG-0, BM/BG-0*, BM/BG-F1, -F2, -F3, RC1, RC2, RC3 sowie mit Ersatzbaustoffen aus Verhüttungsprozessen. Sprechen Sie uns gerne auf die Materialien und die Einbaumöglichkeiten an.
Die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gesetzlich festgeschrieben, sie gilt deutschlandweit für Baumaßnahmen, die ab dem 1. August 2023 umgesetzt werden. Entscheidend sind die Lage der Baumaßnahme bzw. des Bauabschnitts in Bezug auf Wasserschutzbereiche, der Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand sowie die Bodenart der Grundwasserdeckschicht.
Die Ersatzbaustoffverordnung lässt den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in fast alle technischen Bauwerke zu. Diese sind:
- Decken bitumen- oder hydraulisch gebunden
- Tragschichten bitumengebunden
- Unterbau unter Fundament- oder Bodenplatten, Bodenverfestigung unter gebundener Deckschicht
- Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln unter gebundener Deckschicht
- Verfüllungen von Baugruben und Leitungsgräben unter gebundener Deckschicht
- Asphalttragschicht (teilwasserdurchlässig) unter Pflasterdecken und Plattenbelägen, Tragschicht hydraulisch gebunden (Dränbeton) unter Pflaster und Platten
- Bettung, Frostschutz- oder Tragschicht unter Pflaster oder Platten jeweils mit wasserundurchlässiger Fugenabdichtung
- Schottertragschicht (ToB) unter gebundener Deckschicht
- Frostschutzschicht (ToB), Baugrundverbesserung und Unterbau bis 1 m ab Planum jeweils unter gebundener Deckschicht
- Dämme oder Wälle gemäß Bauweisen A-D nach MTSE sowie Hinterfüllung von Bauwerken im Böschungsbereich in analoger Bauweise
- Damm oder Wall gemäß Bauweise E nach MTSE
- Bettungssand unter Pflaster oder unter Plattenbelägen
- Deckschicht ohne Bindemittel
- ToB, Baugrundverbesserung, Bodenverfestigung, Unterbau bis 1 m Dicke ab Planum sowie Verfüllung von Baugruben und Leitungsgräben unter Deckschicht ohne Bindemittel
- Hinterfüllung von Bauwerken oder Böschungsbereich von Dämmen unter durchwurzelbarer Bodenschicht sowie Hinterfüllung analog zu Bauweise E des MTSE
- Dämme und Schutzwälle ohne Maßnahmen nach MTSE unter durchwurzelbarer Bodenschicht