Eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgt unter der Regelung § 56 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG).
Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie richtet sich an Betriebe, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen oder mit ihnen handeln oder sie makeln.
Die proRC GmbH ist Partner von Industrie und Kommunen, die von unserem Wissen und unserer Erfahrung profitieren. Dies zeigen wir nicht nur mit unserer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, mit dem wir das hohe Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft sicherstellen.